Zurichtungen

- Verkürzungsausgleich im Sohlen und Absatzbereich

- Einarbeitung einer Stufenentlastung

- Einarbeitung einer Haglundfersenentlastung

- Schuhbodenversteifung

- Einseitige/doppelte Schaftversteifung

- Anbringen von Klett-, Reiß- oder Schnallenverschluß

- Anbringen von Mittelfuß-, Ballen- und Schmetterlingsrollen

Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Schuhzurichtungen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Schuhzurichtungen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. In der Regel können Änderungen an 2 - 3 Paar Konfektionsschuhen verordnet werden.

Hier finden Sie uns:

SCHÖNBERGER - Orthopädie-Schuhtechnik
Kaiserstraße 62 - 64
60329 Frankfurt am Main

 

Telefon: +49 69 233326

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          - Oberselters-

 

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